Allgemeine Boulderregeln

BOULDER-, SLACKLINEREGELN UND ALLGEMEINE VERHALTENSHINWEISE BEI DER NUTZUNG DER KLETTERANLAGEN

Die nachfolgenden Regelungen nehmen Bezug auf die durch den Nutzer der Kletteranlagen bereits mit Vertragsschluss zur Kenntnis genommenen und anerkannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden genannt: AGB) der XXL Sport GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Adler, Breitscheidstraße 40, 01237 Dresden (im Folgenden genannt: Betreiber). Insoweit wird über die nachfolgenden Regelungen hinaus ausdrücklich auf die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

1. Boulderregeln und Haftung
1.1. Bouldern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Boulderregeln bestimmt, die ergänzend zu § 5 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geltung erlangen. Diese Boulderregeln sind durch jeden Nutzer der Boulderanlagen zu beachten. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Boulderanlagen, insbesondere das Bouldern und Slacklinen, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vom Betreiber, dessen Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist. In Bezug auf eine mögliche Haftung des Betreibers wird ausdrücklich auf § 4 der AGB verwiesen.

1.2. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderanlagen und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Boulderer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.

1.3. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herab fallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass nur eine Person an einem Wandbereich bouldert und vor allem, dass nicht übereinander gebouldert werden darf.

1.4. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht bebouldert werden. Es dürfen max. 4 Personen auf einem Block verweilen. Bei größerem Andrang sind erst die auf dem Block verweilenden Personen absteigen zu lassen.

1.5. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

1.6. Lose oder beschädigte Griffe, sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.

1.7. Jeder Unfall bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Hallenpersonal unverzüglich mitgeteilt werden.

2. Slacklineregeln und Haftung
Die Benutzung der Slacklines erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vom Betreiber, dessen Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist. In Bezug auf eine mögliche Haftung des Betreibers wird ausdrücklich auf § 4 der AGB verwiesen.

Bei Jeder Benutzung muss der Benutzer selbständig dafür Sorge tragen, dass die nötigen Sicherheitsaspekte eingehalten werden.

3. Veränderungen, Beschädigungen, Verhaltensregeln und Sauberkeit
3.1. Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich verwendet werden.

3.2. Tritte, Griffe und Griffvolumen, dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

3.3. Barfußbouldern oder das Bouldern in Strümpfen ist verboten. Die Fallschutzmatten dürfen nur mit Kletterschuhen betreten werden.

3.4. Die Anlage und das Gelände um die Anlage sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenreste) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

3.5. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten.

3.6. Fahrräder müssen vor der Anlage abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlagen genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.

3.7. Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt. Das Rauchen ist in den gesamten Halleninnenbereichen (Boulderbereiche, Bistro, Toiletten, Umkleideräumen etc.) untersagt.

3.8. Die Umkleidespinde werden jeden Abend nach Betriebsschluss geleert. Entliehene und mitgebrachte Schlösser werden entfernt und der Inhalt wird in die Fundkiste geleert.

3.9. In Bezug auf die Hausordnung wird ergänzend zu den vorstehenden Regelungen ausdrücklich auf die Regelungen des § 8 der AGB verwiesen.

4. Leihmaterial
4.1. Der Entleiher ist verpflichtet das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher ist verpflichtet bei Verlust des Leihmaterials dieses dem Verleiher zum Listenpreis zu ersetzen.

4.2. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen, etc.) zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

4.3. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Verleihmaterial muss stets am Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss an der Kasse zurückgegeben sein. Bei verspäteter Rückgabe fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Es ist ein Pfand in Form eines amtlichen Ausweises zu hinterlegen. Das Material darf nur in den Anlagen des Betreibers benutzt werden.

5. Hausrecht

5.1. Das Hausrecht über die Boulderanlagen übt der Betreiber und die von ihm Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

5.2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann vom Betreiber dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Boulderanlagen ausgeschlossen werden. Das Recht des Betreibers darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.