Allgemeine Geschäftsbedingungen der XXL Sport GmbH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur noch als AGB bezeichnet) finden Anwendung auf alle rechtlichen Beziehungen zwischen der XXL Sport GmbH (nachfolgend nur noch als „XXL“ bezeichnet) und Kunden von XXL (nachstehend nur noch als „Kunde“ oder „Benutzer“ bezeichnet), welche Leistungen von XXL in Anspruch nehmen. Insofern Kinder oder Jugendliche an Kletteraktivitäten sowie Indoor- oder Outdoor-Kursen teilnehmen, wird auf die Einverständniserklärung unter Paragraph 5 dieser AGB verwiesen, welche mit Buchung einer solchen Aktivität Geltung erlangen.


§ 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN / ANWENDUNGSBEREICH 

  1. Diese AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen XXL und Vertragspartnern von XXL, welche Leistungen von XXL in Anspruch nehmen. Mit Inanspruchnahme einer Leistung von XXL bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen und als Vertragsgrundlage akzeptiert zu haben. Jeder Kunde bestätigt vor Nutzung sämtlicher Angebote von XXL, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat. Insofern der Kunde / Teilnehmer das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat der Sorgeberechtigte die AGB zur Kenntnis zu nehmen. In diesem Fall bestätigen der Kunde sowie der Sorgeberechtigte, dass die AGB gemeinsam zur Kenntnis genommen worden sind. Es wird hierbei explizit auf Paragraph 5 dieser AGB verwiesen.
  1. Insofern die Vertragsparteien keine anderweitige Vereinbarung treffen, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen, geschäftlichen Handlungen und Beziehungen zwischen XXL und dem Kunden, welche im Zusammenhang mit Leistungen von XXL stehen. XXL erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vornahme der geschäftlichen Handlung gültige Fassung (der AGB), soweit sie nicht durch andere Vereinbarungen abgeändert worden ist.
  1. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Kunde von diesen abweichende Bedingungen verwendet oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen an diesen erbracht werden. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden mithin selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, mit Ausnahme, dass eine schriftliche Zustimmung durch XXL im Hinblick auf die Geltung vorliegt.

 

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS / ANGEBOT / ANNAHME / LEIHE 

  1. Das Offerieren von Leistungen auf der Webseite von XXL sowie sämtlichen Unterseiten und Internetauftritten stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein verbindliches Angebot von Seiten XXL liegt nur dann vor, wenn die Erklärung als Angebot und / oder Auftrag und / oder anderweitig rechtsverbindlich formuliert ist. Anderweitig handelt es sich um vorbreitende Maßnahmen, um ein Angebot sowie eine Annahme herbeizuführen.
  1. XXL übersendet / überreicht dem Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages, es sei denn, dass XXL mit Übersendung dieses Dokumentes mitteilt, dass es sich nicht um ein verbindliches Angebot handelt. Mit Übersendung des gegengezeichneten Angebotes nimmt der Vertragspartner dieses Angebot an. XXL ist an das verbindliche Angebot in der übersandten Form für die Dauer des im Angebot angegebenen Annahmezeitraumes gebunden. Mit Ablauf dieses Zeitraumes / Datums erlischt das Angebot von XXL, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. Ist ein Annahmezeitraum nicht bestimmt, ist XXL 14 Tage an sein Angebot gebunden. Danach erlischt dieses Angebot. Die Vertragsparteien können die Vorgehensweise zum Abschluss des Vertrages individuell abstimmen und einvernehmlich von der vorbenannten Vorgehensweise abweichen. XXL hat jedoch das Recht, trotz Erlöschen des Angebotes durch gesonderte Mitteilung gleichwohl das ursprüngliche Angebot aufrecht zu erhalten.
  1. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Kunde aufgrund eines Angebotes von XXL Leistungen von XXL in Anspruch nimmt. Abweichungen von diesen AGB sowie dem etwaigen Angebot bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit sowohl der Schriftform als auch der Bestätigung der Geschäftsführung von XXL. Gegenstand und Inhalt des Vertrages sowie der entsprechende Leistungsumfang ergibt sich aus diesen AGB sowie dem zugrunde liegenden Angebot sowie der jeweiligen Auftragsbestätigung, insofern eine solche vorliegt.
  1. Im Falle der Leihe ist der Entleiher verpflichtet, das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher ist verpflichtet, bei Verlust des Leihmaterials dieses dem Verleiher zum Listenpreis zu ersetzen. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen, etc.) zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages oder für den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Zeitraum. Verleihmaterial muss stets am Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss an der Kasse zurückgegeben sein, es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist. Bei verspäteter Rückgabe fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Es ist ein Pfand in Form eines amtlichen Ausweises zu hinterlegen. Das Material darf nur in den Anlagen des Betreibers benutzt werden bzw. speziell für den Outdoorbereich entliehene Klettermaterialien für den dafür üblichen Verwendungszweck.

 

§ 3 BOULDER- SLACKLINEREGELN / NUTZUNGSBESTIMMUNGEN ZUR KLETTERANLAGE 

  1. Bouldern und Slacklinen sind als Risikosportart gefährlich und erfordern deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Boulder- sowie Slacklineregeln bestimmt. Diese Boulder- sowie Slacklineregeln sind durch jeden Nutzer der Boulderanlagen / von Slacklines zu beachten. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Boulderanlagen, insbesondere das Bouldern und Slacklinen, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
  2. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderanlagen und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Boulderer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.
  3. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herab fallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass nur eine Person an einem Wandbereich bouldert und vor allem, dass nicht übereinander gebouldert werden darf. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht bebouldert werden. Es dürfen max. 4 Personen auf einem Block verweilen. Bei größerem Andrang sind erst die auf dem Block verweilenden Personen absteigen zu lassen. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden. Jeder Unfall bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Hallenpersonal unverzüglich mitgeteilt werden.
  1. Auf Fallschutzmatten dürfen keine Getränke, Speisen oder gefährliche (spitze) Gegenstände mitgenommen werden. Tritte, Griffe und Griffvolumen, dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden. Barfußbouldern oder das Bouldern in Strümpfen ist verboten. Fallschutzmatten dürfen nur mit Kletterschuhen betreten werden.

§ 4 KLETTERKURSE / BERGSTEIGERKURSE / WANDERKURSE IN- UND OUTDOOR / KLETTERWAND 

  1. Unabhängig der übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten im Hinblick auf Kletterkurse, Bergsteigerkurse sowie Wanderkurse, in- und outdoor, Insofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, die Bestimmungen dieser AGB sowie im Besonderen die Bestimmungen dieses Paragraphen.
  1. Die Teilnahme am Kletterkurs erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Kursleiters ist zwingend Folge zu leisten. Jeglicher Einfluss von Drogen und / oder Alkohol und / oder anderweitigen Substanzen, welche die körperliche Gesundheit / den körperlichen Zustand beeinflussen, ist strengstens untersagt und kann zu einem Ausschluss der Teilnahme führen. Das seilfreie Klettern ist strengstens verboten. Die Teilnahme von Minderjährigen an Kletterkursen bedingt die Unterschrift des Erziehungsberechtigten unter die Einverständniserklärung.
  2. Die Kursteilnehmer verpflichten sich, nur dann zu klettern, wenn der richtige Gebrauch der Ausrüstung und der Sicherungsmittel vom Kursleiter überprüft wurde. Der richtige Gebrauch der Sicherungsmittel ist zwingend und eigenständig vom jeweiligen Teilnehmer sicherstellen. Es findet lediglich eine Überprüfung des Kursleiters statt. Der richtige Gebrauch der Sicherungsmittel beinhaltet unter anderem:

– der richtige Sitz des Sicherungsgurtes;
– der richtige Verschluß der Schnallen am Gurt;
– korrektes Einbinden in das Sicherungsseil;
– richtiges Handhaben der Abseilacht, der Sitzschlinge, der HMS-Karabiner;
– das feste Zuschrauben der Sicherungskarabiner;
– fester Sitz des Kletterhelms.

  1. Die Kursteilnehmer verpflichten sich, alle sicherheitsrelevanten Kontrollen, wie zum Beispiel richtiger Sitz des Sicherungsgurtes, richtiger Verschluß der Schnallen am Klettergurt, festes Sitzen des Klettergurtes, korrektes Einbinden in das Sicherungsseil, fester Sitz des Kletterhelmes, richtiges Handhaben der Sicherungsmittel (Achter, HMS-Karabiner), festes Zuschrauben der Sicherungskarabiner, vor Beginn des Kurses / des Kletterns sowie ständig und gewissenhaft während des gesamten Kletterkurses zu überprüfen und bei Problemen oder Unklarheiten umgehend die Tätigkeit abzubrechen und dies dem Kursleiter mitzuteilen. Bestehen Unklarheiten bzgl. des technischen Zustandes der Ausrüstung, sind diese unverzüglich dem Kursleiter anzuzeigen.
  1. Die Kursteilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass das Bergsteigen eine Risikosportart ist. Bei Unfällen kann es zu schweren körperlichen Verletzungen kommen in schwerwiegenden Fällen kann ein Unfall auch tödliche Folgen haben. Die Kursteilnehmer verhalten sich von daher verantwortungsbewusst und konzentriert und sind rücksichtsvoll Ihren Kursteilnehmern gegenüber. Die Kursteilnehmer sind sich darüber im Klaren das der Zustieg zu den Übungsorten (Kletterfelsen) teilweise an steilen Felsabbrüchen und Schluchten vorbeiführt, dies erfordert Konzentration und Trittsicherheit. Begleitpersonen von Kursteilnehmern die nicht am Kurs teilnehmen erklären, dass sie ausschließlich auf eigene Verantwortung und Risiko den Kurs begleiten. Den Anweisungen der Kursleiter ist unbedingt Folge zu leisten.

 

§ 5 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DER / DES SORGEBERECHTIGTEN 

  1. Mit Bestätigung dieser AGB erklärt der Erziehungsberechtigte und / oder Sorgeberechtigte sein Einverständnis, dass die am einem Kurs teilnehmende Minderjährige Person oder eine Person, welche an der Kletterwand des XXL klettert, teilnehmen darf. Die das Einverständnis erklärende Person ist damit einverstanden, dass XXL nicht für Schäden haftet, die bedingt durch das Klettern (in der Kletterhalle oder im Outdoorbereich bei der Teilnahme an Kletterkursen) oder sonst im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Kletterzentrum entstehen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und/oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des XXL oder bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Mit Buchung einer in § 5 benannten Leistung bestätigt der Erziehungsberechtigte / der Sorgeberechtigte, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen und ein Exemplar erhalten haben sowie die Inhalte als Vertragsgrundlage akzeptiert. Weiterhin bestätigt der Erziehungsberechtigte / der Sorgeberechtigte, dass er die Kletterwandordnung und die Verhaltensregeln beim Wandern, Bergsteigen und Klettern zur Kenntnis genommen und diese dem minderjährigen Kind ausführlich erklärt hat.

 

§ 6 PREISE / VERGÜTUNGSVEREINBARUNG

  1. Die Vergütung richtet sich nach den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Regelungen und orientiert sich grundsätzlich an der aktuellen und einsehbaren Preis- und Fälligkeitsliste. Die Preis- und Fälligkeitsbestimmungen werden grundsätzlich in dem an XXL erteilten Auftrag oder der mit XXL abgeschlossenen Mitgliedschaft geregelt. Kinderverträge werden automatisch nach Vollendung des 12. Lebensjahres in den jeweils gültigen Erwachsenentarif umgewandelt. Es fallen diesbezüglich keinerlei Umstellungskosten an, insbesondere wird keine weitere Aufnahmegebühr erhoben.
  1. XXL ist berechtigt, Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang zu verlangen, wenn diesbezüglich keine anderweitige Regelung getroffen worden ist. Dies bezieht sich auf Kletterkurse, Bergsteigerkurse oder anderweitige einmalige Kurse. Alle Beträge sind Nettobeträge, zu denen jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt.

 

§ 7 LAUFZEIT / KÜNDIGUNG 

Verträge mit dem Kunden, welche nicht lediglich einen Termin / eine Veranstaltung betreffen, werden grundsätzlich auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen. Dies betrifft vor allem Mitgliedschaften im Hinblick auf die Nutzung der Sport- und Freizeiteinrichtung des XXL. Diese Verträge sind mit einer Frist von 1 Monat jeweils zum folgendem Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

 

§ 8 VERANSALTUNGSTERMINE / STORNIERUNG/ BOWLING-BAHN / ANDERWEITIGE SPIELPLÄTZE

  1. Eine schriftlicher Buchung / Bestätigung eines Veranstaltungstermins ist als verbindlich anzusehen.
  1. Nachstehende Stornierungsbedingungen erlangen nur dann Anwendung, wenn der Kunde Leistungen von XXL in Anspruch nimmt, die einmalige Veranstaltungen, bspw. in Form von Kletteraktivitäten, In- sowie Outdoor, betreffen und welche an einem fest vereinbarten Datum stattfinden.
  1. Sollte der Kunde seine verbindlich gebuchte Teilnahme bis zu 30 Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung absagen, so fallen in diesem Falle Stornogebühren in Höhe von 50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung an. Sollte der Kunde seine verbindlich gebuchte Teilnahme innerhalb von 30 Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung absagen, so fallen in diesem Falle Stornogebühren in Höhe von 80 % der vertraglich vereinbarten Vergütung an. Sollte der Kunde seine verbindlich gebuchte Teilnahme innerhalb von weniger als 10 Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung absagen, so fallen in diesem Falle Stornogebühren in Höhe von 100 % der vertraglich vereinbarten Vergütung an. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der angegebenen Stornierungshöhe entstanden ist.
  1. Telefonische oder online Bowlingbahn-Buchungen, sowie Buchungen von Spielplätzen (Badminton, Squash, Tischtennis, Volleyball) können bis 24 Stunden vor der reservierten Zeit kostenfrei storniert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Onlinebuchungen nur über das online Buchungs-System kostenfrei storniert werden. Bei Spielplatz bzw. Bowlingbahn – Reservierung und Stornierungen innerhalb von 24 Stunden berechnen wir 100% des Spielplatzes bzw. Bahnpreises für die vorreservierte Zeit. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der angegebenen Stornierungshöhe entstanden ist.
  1. Der Spielbetrieb auf den Bowlingbahnen ist nur mit Bowlingschuhen möglich und erlaubt. Bei orthopädischen Schuhwerk oder Fußkrankheiten ist ein Spielbetrieb auch mit eigenen, geeigneten, Schuhen gestattet.

 

§ 9 BENUTZUNGSBERECHTIGUNG / BENUTZUNGSVORAUSSETZUNGEN  

  1. Es wird insbesondere auf die Bestimmungen unter § 3, 4, 8 und 10 dieser AGB verwiesen. Die Benutzung der Anlage bzw. die Angebote des Betreibers sind kostenpflichtig. Als gültige Eintrittskarte gilt die Kassenquittung. Diese muss während der Dauer des Aufenthaltes in der Sportanlage jederzeit vorgelegt werden können. Mitglieder haben sich durch Vorlage ihres gültigen Mitgliedsausweises an der Rezeption zu legitimieren. Die Teilnehmer sind berechtigt, die von ihnen bezahlten Einrichtungen und Angebote während der offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten sind an der Kasse und am Aushang sowie im Internet bekannt gegeben. Die Nutzung der Kletteranlage bedingt zwingend die Freigabe zur Nutzung durch Erhalt eines Klettertickets sowie Bestätigung dieser jeweiligen AGB.
  2. Die Sportanlage ist für alle Besucher / Kunden / Teilnehmer ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zugänglich, die nicht an einer Krankheit, oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder anderer Personen darstellen könnte. Jeder Kunde / Teilnehmer / Besucher stellt sicher, dass er vor Aufsuchen der Anlagen von XXL oder von Kursen von XXL keine vorbenannten Beeinträchtigungen hat. Sollte dies der Fall sein, wird eine Nutzung untersagt und der Kunde / Teilnehmer ist verpflichtet, dies im Zweifel XXL mitzuteilen. Schwangeren wird von einer Benutzung der Kletteranlage abgeraten. Unter Drogen-, Medikamenten-, und Alkoholeinfluss, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, besteht ein generelles Nutzungsverbot. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen die Sportanlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person benutzen – ferner ist die Teilnahme am Klettern zulässig, insofern eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.
  3. Jugendliche ab der Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage nur nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungs-berechtigten benutzen. Das hierfür ausschließlich zu verwendende Formular liegt in der Sportanlage aus bzw. kann unter www.xxl-dresden.info heruntergeladen oder auf Anfrage per Post oder Fax zugesandt werden. Jeder Teilnehmer erklärt, dass er eine eigene Unfallversicherung besitzt. Für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Sportanlage besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern bzw. sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortliche Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich, im Fitnessbereich sowie insbesondere auf den Fitnessgeräten und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten bzw. abgelegt werden.
  4. Bei minderjährigen Gruppen haben die volljährigen Gruppenleiter dafür Sorge zu tragen, dass die AGB von XXL allen Gruppenmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden und diese aufzufordern sind, diese AGB einzuhalten. Eine Benutzung der Sportanlage kann nur dann erfolgen, wenn die Gruppenleitung für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten hat und dies durch rechtsverbindliche Unterschrift sowie durch Auflistung sämtlicher Vor- und Zunamen der Gruppenmitglieder bestätigt wird.
  5. Die unbefugte Nutzung der Kletteranlage sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen der Hausordnung wird mit einer Gebühr in Höhe von 50,00 EUR geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz sowie sofortigen Verweis aus der Sportanlage und Hausverbot – bleiben daneben vorbehalten.
  6. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
  7. Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedskarte, mit der sich bei jedem Besuch der Anlage am Counter ein- und aus zu checken ist. Ohne Mitgliedskarte kann kein freier Zutritt gewährt werden. Die Mitgliedskarte ist Eigentum des XXL’, auf diese wird ein Pfand erhoben. Das Pfand wird bei Rückgabe der Mitgliedskarte dem Kunden erstattet. Bei Verlust der Karte erfolgt keine Rückerstattung der Pfandgebühr. Beschädigte Karten werden nicht zurück genommen. Die Preise der Kundenkarte entnehmen sie der aktuellen Preisliste.

 

§ 10 WEITERGEHENDE REGLUNGEN ZUM VERHALTEN IM INNEN- UND AUßENBEREICH- KLETTERWAND/ HAUSORDNUNG/ HAUSRECHT/ SICHERHEITSPFLICHTEN

  1. Die Innenanlage sowie das Außengelände sowie sämtliche Spielstätten und Gemeinschaftseinrichtungen sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (Zigarettenkippen im Außenbereich) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten. Im Außengelände besteht Leinenzwang. Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern abgestellt werden. Die Fahrräder sind eigenständig vor Diebstahl zu schützen. Fahrräder können nicht mit in die Anlage genommen werden.
  2. Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt. Das Rauchen ist in der gesamten Sportanlage untersagt. Die Benutzung von Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. sind auf den Sportflächen untersagt. Nicht erlaubte Gegenstände können vom Personal eingezogen werden.
  3. Das Abstellen von Rucksäcken oder anderweitigen Gegenständen vor der Wand sowie im Kletterbereich ist wegen der Unfallgefahr untersagt. Das Überklettern von Absperrgeländern ist wegen der bestehenden Unfallgefahr untersagt. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert, werden.
  4. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner etc. sind dem Personal an der Rezeption unverzüglich zu melden. Tritte und Griffe sowie Umlenkeinrichtungen dürfen von Teilnehmern weder neu angebracht oder verändert oder beseitigt werden. Grundsätzlich sind die Angebote der Sportanlage nur mit Hallensportschuhen mit hellen Sohlen zu nutzen. Das Barfußlaufen oder das Betreten der Anlage in Strümpfen ist verboten.
  5. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen vorstehende Bestimmungen sowie vorsätzliche sowie grob fahrlässig verursachte Schäden werden auf Kosten des Verursachers behoben. Der Kunde haftet gegenüber XXL bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung und Verunreinigung.
  6. Das Hausrecht über die Kletteranlage sowie die Innen- als auch Außenanlage übt die Geschäftsführung des XXL sowie deren Personal aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
  7. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände etc. wird keine Haftung übernommen. Für Schäden, die durch die Nutzungsberechtigten verursacht werden, muss das Mitglied selbst aufkommen.

 

§ 11 RISIKEN / SCHADENERSATZANSPRÜCHE/ HAFTUNG/ HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  1. Die Nutzung der Angebote von XXL ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Bestimmungen aus diesen AGB liegt ausschließlich in Verantwortung des jeweiligen Kunden. Jeder Teilnehmer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Teilnehmer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Teilnehmer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Teilnehmer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Sollte ein körperlicher oder materieller Schaden entstanden sein, ist dies unverzüglich und vor dem Verlassen der Sportanlage dem Personal an der Rezeption zur Niederschrift anzuzeigen. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die Ihnen anvertrauten Personen.
  2. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz durch XXL ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn Schäden oder anderweitige Störungen an Geräten, Leistungen oder ähnlichen Gegenständen entstehen, welche auf eine unsachgemäße Behandlung, eine fehlerhafte Bedienung und/oder zweckentfremdete Verwendung seitens des Kunden zurückzuführen sind.
  1. Weitergehende Schadensersatzansprüche, als die in diesem Vertrag geregelten Ansprüche, in etwa wegen verzögerter Leistungserbringung und / oder Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistiges Verschweigen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit zurückzuführen sind. Vorstehender Haftungsausschluss gilt ferner nicht, wenn nach den Regeln des Produkthaftungsgesetzes gehaftet wird, eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird und / oder eine übernommene Garantie nicht eingehalten wird.
  1. Die in diesem Paragraph benannten Ausschlüsse möglicher Schadensersatzansprüche beziehen sich auch auf jegliches Verhalten von Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern von XXL. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von XXL und / oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden ausgeschlossen. XXL haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, wenn diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, verursacht worden sind, die XXL nicht zu vertreten hat.

 

§ 12 WEITERE INFORMATIONSPFLICHTEN DES KUNDEN / ANGABEPFLICHTEN / RÜCKBUCHUNG / PFAND / Eigentum

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß, ordnungsgemäß sowie inhaltlich vollumfänglich abzugeben. Dies bezieht sich vor allem auf Angaben zur Anschrift, zum Namen sowie zur Bankverbindung des Kunden. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, sämtliche sich ergebenden Änderungen, welche Angaben aus § 12 Abs. 1 S. 1 betreffen, umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen, XXL gegenüber schriftlich mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner diesbezüglichen Verpflichtung nicht nach und entsteht XXL hierdurch ein Schaden, bspw. in Form von Rückbuchungsgebühren, so ist der Kunde zur Erstattung dieses Schadens verpflichtet.
  1. Ebenso hat der Kunde Fehlbuchungskosten oder Rückbuchungsgebühren, die auf einer fehlerhaften Angabe zur Kontoverbindung oder einer mangelnden Kontodeckung zurückzuführen sind, XXL gegenüber zu erstatten. Zusätzlich erhebt XXL als Verwaltungspauschale für jede Rückbuchung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von € 15. Für Kundenkarten / Mitgliedskarten wird ein Pfand in Höhe von € 10,00 erhoben, welchen der Kunde bei Rückgabe der Karte erstattet / ausgezahlt bekommt. Die Karte steht im Eigentum von XXL. Beschädigt der Kunde diese Karte, so steht ihm kein Anspruch auf Erstattung des Pfands zu.

 

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNG/ SCHRIFTFORM/ SONSTIGES

Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen XXL und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sämtliche Abstimmungen und Ergänzungen, welche von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses. Die Vertragssprache ist deutsch. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder auf Grund vertraglicher Vereinbarung abgeändert werden oder sollte eine Vertragslücke bestehen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB, es sei denn, dass das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

 

Stand: 07.06.2018